Die vierjährige Ausbildung zur TanztherapeutIn findet an den zugelassenen Instituten nach den Standards des Berufsverbandes der TanztherapeutInnen Deutschlands e.V. (BTD) statt. Dies sichert die Qualität der Ausbildung und die Etablierung der Tanztherapie im Gesundheitswesen.
Jede Tanztherapeut:in BTD verpflichtet sich darüber hinaus laut Fortbildungsordnung zur Weiterbildung. Nur so kann die verantwortliche Arbeit einer Tanztherapeut:in BTD und der Schutz der Klienten gewährleistet sein.
Auch die Anerkennung zur Ausbilder:in, Lehrtherapeut:in und Supervisor:in erfolgt den Standards entsprechend, wie sie auf der Seite www.btd-tanztherapie.de abgebildet sind.
seit 1997 – Christine Bielenberg,
Tanztherapeut:in BTD ®, Ausbilderin, Lehrtherapeutin, Supervisorin BTD
Anerkannt vom Fond Sexueller Missbrauch (FSM)
Anerkannte Übergangstherapeutin und Beraterin Mental Plus